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Bauabnahme mit Sachverständigem

Mit der Abnahme übernehmen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung – mit allen Folgen. Ich begleite Sie, damit Mängel vorher festgehalten werden.

Wann ich Sie begleite

  • Abnahme eines Neubaus: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus vom Bauträger oder Generalunternehmer
  • Übergabe einer Eigentumswohnung: Ihr Sondereigentum – die Wohnung selbst
  • Abnahme des Gemeinschaftseigentums: für Eigentümergemeinschaften, Beiräte und Verwaltungen – Fassade, Dach, Treppenhaus, Tiefgarage, Außenanlagen
  • Abnahme einzelner Bauleistungen: z. B. nach einer Sanierung, einem Umbau oder dem Austausch von Fenstern

Warum das wichtig ist

Mit der Abnahme ändert sich Ihre Rechtsposition gegenüber Bauträger oder Handwerker. Was dann nicht festgehalten ist, lässt sich später oft nur schwer durchsetzen. Ein geschulter Blick findet Mängel, die Laien leicht übersehen.

Schlüsselübergabe bei der Abnahme einer Immobilie

So läuft es ab

  1. Anfrage – Sie nennen mir den Abnahmetermin und das Objekt und erhalten ein Angebot.
  2. Unterlagen – Baubeschreibung, Pläne und Vertrag sehe ich mir vorab an.
  3. Gemeinsame Begehung – Ich gehe mit Ihnen durch das Objekt und prüfe die Ausführung, soweit sichtbar und zugänglich.
  4. Mängel festhalten – Festgestellte Mängel halte ich je nach Ablauf im Abnahmeprotokoll oder in einem eigenen Protokoll fest.
Helle, leere Neubauwohnung vor der Abnahme

Warum SCHORR Bau-Sachverständigenbüro

Seit über 40 Jahren rund ums Bauen – als TÜV-Süd-zertifizierter Sachkundiger für Bauschäden und Baufehler. Als freier Sachverständiger arbeite ich ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht in dem des Bauträgers oder Handwerkers.

Was Kunden sagen

★★★★★ 4,9 aus 15 Google-Bewertungen

★★★★★

„Herr Schorr ist super. Äußerst fachkundig, freundlich, pünktlich, transparent, was die Kosten betrifft. Wir sind so froh, dass wir ihn bei der Abnahme von der Wohnung dabei hatten.“

H. H. · Google-Rezension
★★★★★

„Alles wurde vom Sachverständigenbüro kritisch bewertet, sehr gut protokolliert und dokumentiert. Es wurden viele kleine und auch größere Mängel festgestellt, verhindert und dann von den Handwerkern nachgebessert.“

Uwe-Peter Weigmann · Google-Rezension

Ihr Abnahmetermin steht fest?

Kontakt

Anschrift

SCHORR Bau- und Immobilien GmbH
Unterensinger Str. 49
72622 Nürtingen

Erreichbar

Mo–Fr 7–18 Uhr

Bau- und Immobilienbüro

Tel. (07022) 26 06 65
info@schorr-gmbh.com

Sachverständigenbüro

Tel. (07022) 26 333 96
schorr@sachverstaendiger-bau.net

Einsatzgebiet: Nürtingen und Umgebung, Landkreis Esslingen und Region Stuttgart

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